: Zypries will Ex-Knackis stärker überwachen
Alkoholverbot oder kein Kontakt mehr zu Kindern: Justizministerin Zypries plant Verschärfung der „Führungsaufsicht“
FREIBURG taz ■ Die Bundesregierung will entlassene Straftäter härter überwachen. Justizministerin Brigitte Zypries stellte jetzt einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Führungsaufsicht vor. Nach der Strafverbüßung soll den Ex-Knackis zum Beispiel der Genuss von Alkohol oder der Kontakt zu Kindern verboten werden können.
Die Führungsaufsicht schließt sich in der Regel an eine Haftstrafe an. Sie ist ein eigenständiges Instrument neben Sicherungsverwahrung und Bewährungshilfe und wird vor allem bei „Vollverbüßern“ mit schlechter Sozialprognose angewandt, die keine Bewährung bekommen. Bundesweit werden derzeit 15.000 bis 20.000 Personen auf diese Art kontrolliert. Sie müssen staatlich vorgegebene Weisungen einhalten. Schon jetzt kann zum Beispiel auferlegt werden, bestimmte Orte zu meiden. Oder es kann untersagt sein, Gegenstände zu besitzen, die Anreiz zu neuen Straftaten bieten können. Mit Führungsaufsicht bedacht werden vor allem Täter, die zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurden. Begingen sie ein Sexualdelikt, genügt schon ein Jahr Gefängnis.
Dieses Instrumentarium will Ministerin Zypries ergänzen. So sollen künftig auch „Kontaktverbote“ ausgesprochen werden können. Täter dürften zum Beispiel die Opfer ihrer Tat nicht mehr sehen, oder wegen Kindesmissbrauch Verurteilten würde der Kontakt zu Kindern generell verboten. Auch ein Alkoholverbot wäre möglich, wenn die Straftat im Rausch begangen wurde. Außerdem könnte ein Haftentlassener angewiesen werden, sich regelmäßig psychologisch untersuchen zu lassen, um riskante Entwicklungen schneller zu erkennen. Zwangstherapien sind allerdings nicht vorgesehen. „Für den Erfolg einer Therapie kommt es schließlich entscheidend darauf an, dass der Betroffene sich auf sie einlässt“, so Zypries.
Bisher ist solche Aufsicht in der Regel auf fünf Jahre beschränkt. Zypries will, dass sie im Zweifel auf unbefristete Zeit verlängert werden kann. Wer die Auflagen missachtet, soll auch mit härteren Strafen rechnen müssen. Bisher sind es Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr. Geht es nach Zypries, sind bald bis zu drei Jahre neue Haft möglich.
Für die Kontrolle der in den vergangenen Jahren immer häufiger angewendeten Führungsaufsicht sind die Länder zuständig. Die müssen sich im Zweifel auch die Kritik anhören. So wurde Anfang des Jahres Bayern vorgeworfen, im Fall des rückfällig gewordenen Sexualmörders Martin P. einen Verstoß gegen Meldeauflagen nicht geahndet zu haben.
Über die Reform der Führungsaufsicht wird jedoch schon seit Jahren diskutiert. Der nun vorgelegte Referentenentwurf wird jetzt den Ländern und Fachverbänden vorgelegt. Eine Verabschiedung in der laufenden Wahlperiode ist nicht mehr möglich. Es spricht aber viel dafür, dass das Vorhaben nach der Bundestagswahl fortgeführt wird.
CHRISTIAN RATH