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Archiv-Artikel

NEUE GESUNDHEITSKARTE Klage in erster Instanz gescheitert

DÜSSELDORF | Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte das Gericht gestern. Der 32-jährige Kläger könne sich für Arztbesuche nicht von der Nutzung der Plastikkarte befreien lassen. Die Nutzung sei gesetzliche Pflicht. Der Kläger sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt und fürchtet, ein „gläserner Patient“ zu werden. (dpa)