: „Have a Break“ darf Marke sein
LUXEMBURG afp ■ Der Werbeslogan „Have a Break“ kann eine eigenständige Marke werden. Voraussetzung ist, dass die Verbraucher ihn unmittelbar mit dem Hersteller verbinden, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof. Damit erzielte „Kit Kat“-Hersteller Nestlé einen wichtigen Zwischenerfolg im Streit mit seinem Konkurrenten Mars. Das Europäische Markenamt im spanischen Alicante hatte bislang „Kit Kat“ und auch „Have a Break … Have a Kit Kat“ rechtlich geschützt. Nestlé beantragte nun auch Markenschutz für die Worte „Have a Break“ allein. Dem widersprach jedoch Wettbewerber Mars. Demgegenüber betonte jetzt der EuGH, dass die notwendige Unterscheidungskraft auch durch die Benutzung der Ware erworben werden kann. Die endgültige Entscheidung liegt jetzt bei britischen Gerichten.