: Schrecklicher Schädel
Gericht prüft fies tätowierte Polizistenextremität
Ein gestochener Totenkopf auf dem zu verbeamtenden Oberarm ist mit der demokratischen Grundordnung vereinbar, entschied jüngst das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Zuvor war ein derart morbide verzierter Bewerber von den empfindsamen Ästheten der NRW-Exekutivorgane wegen verdächtig gewaltigfreudiger Gesinnung abgewiesen worden: „Im Fall des Bewerbers habe die Einstellungsbehörde argumentiert, dass die Zähne im Kiefer des Totenschädels ‚überdimensional groß‘ und daher angsteinflößend seien“, berichtete AFP gestern. Das Gericht betrachtete jedoch das armdicke Gesamtkunstwerk und entdeckte zudem sanfte Motive wie einen Engel oder eine Friedenstaube. „Der Engel stehe etwa für Schutz und Geborgenheit“, mutmaßten die Juristen in ihrer Hautbildbetrachtung und ordneten die Aufnahme des Bemalten in die Polizei an. Um Exegesestreit künftig zu vermeiden, will eine neue Bewerberinitiative einen Katalog mit geeigneten Polizeitätowierungen und ihren Bedeutungen vorstellen. Die schwarze Sonne steht nach Aussage dieser eher düster bebilderten Polizeianwärter für den Klimawandel, die 88 ist eine chinesische Glückszahl.
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