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Tanzen doch erlaubt

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag eines Paares gegen das coronabedingte Tanzverbot auf ihrer Hochzeitsfeier stattgegeben. Nach Auffassung der Kammer geht von der geplanten Hochzeitsfeier mit 51 Gästen über 14 Jahre, von denen 41 vollständig geimpft sind, ein derart niedriges Infektionsrisiko aus, dass das absolute Tanzverbot nicht mehr gerechtfertigt sei. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben. (dpa)

Flutschutz im Vorfeld

Schleswig-Holstein will dem Staatsvertrag zwischen den Elbanrainern und dem Bund zum Hochwasserschutz beitreten. Dann kann das Land mitentscheiden, in welchem Ausmaß in Brandenburg und Sachsen-Anhalt Rückhaltebecken an der Havel geflutet werden. Das kann entscheidende Auswirkungen auf den Wasserstand der Elbe bei Lauenburg und Geesthacht haben. (dpa)

Handball nur noch für 2G

Handball-Meister THW Kiel will unter Berücksichtigung des 2G-Prinzips vor 9.000 Zuschauern in die neue Bundesliga-Spielzeit starten. Ein entsprechendes Betriebs- und Hygiene-Konzept sieht vor, dass nur vollständig geimpfte und genesene Zuschauer in die Arena dürfen. Die Halle fasst 10.285 Zuschauer. (dpa)