Ein Restzahn ist kein Argument

In Braunschweig klagte ein zahnloser Beamter auf Beihilfe durch das Land für die Implantatkosten. Er bekam Recht

Zahnlose Löwen kommen öfter vor zwischen Freiburg und Flensburg. Aber zahnlose Beamte? Noch nie getroffen.

Und das soll auch so bleiben, findet das Verwaltungsgericht Braunschweig: Ein zahnloser Beamter hat Anspruch auf bis zu vier Implantate pro Kiefer, um daran eine Totalprothese zu fixieren. Dies gilt auch dann, wenn noch ein geringer Restzahnbestand vorhanden ist, der zur Befestigung der Prothese nicht ausreicht. Das entschieden die Braunschweiger Richter und gab damit der Klage eines Beamten mit nur noch einem Zahn im Oberkiefer statt.

Das Fiese: Ohne diesen einen Zahn wäre es zu der Klage nie gekommen. Denn der Beamte hatte sich zusätzlich zum letzten Zahn vier Implantate machen lassen, um daran eine Totalprothese für den Oberkiefer zu befestigen. Diese vier Implantate kosteten 1.900 Euro.

Dieses Geld wollte der Beamte nicht alleine zahlen und ging zur Beihilfestelle des Landes, wo er erfahren musste: Beihilfe schon, aber nur zu einem Bruchteil. Schließlich sei die „Beihilfefähigkeit für implantologische Leistungen“ nicht gegeben. Die Indikation „Fixierung einer Totalprothese“ liege nämlich nicht vor. Warum? Weil der Beamte noch einen Zahn besitze.

Vor dem Verwaltungsgericht zog diese Argumentation allerdings nicht. Die Indikation „Fixierung einer Totalprothese“ liege auch dann vor, „wenn ein geringer Restzahnbestand“ vorhanden sei, der aber für die Befestigung der Prothese nicht geeignet sei, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Dem Beamten steht nun eine Beihilfezahlung des Landes in Höhe von 70 Prozent der Implantatkosten zu, weil eine dauerhafte Prothesenabstützung sonst nicht gewährleistet sei. taz/dpa