Mietwohnungen
: Umwandlung erschwert

Berlin erschwert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Senat hat am Dienstag dazu eine Rechtsverordnung beschlossen. Darin wird die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – Umwandlungen in Gebäuden ab fünf Wohnungen bedürfen dann einer behördlichen Genehmigung. Diese ist nur dann zu erteilen, wenn das Wohnungseigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mie­te­r*in­nen veräußert werden soll. Der Berliner Mieterverein forderte eine restriktive Auslegung der Regelung in den Bezirken: Ei­gen­tü­me­r*in­nen sollten notariell aufgesetzte Willenserklärungen der Mie­te­r*in­nen zum Kauf vorlegen. Eine entsprechende Arbeitshilfe des Senats für die Bezirke wird erstellt. Das Gesetz ist bis Ende 2025 befristet. (dpa, taz)