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Archiv-Artikel

Klage gegen Friedhofbebauung

Klein Borstel ruft gegen Errichtung einer Siedlung am Ohlsdorfer Friedhof Gerichte an: Verkehrslage und drohende Beeinträchtigung der Natur nicht genügend berücksichtigt

Die Bürgerbewegung Klein Borstel geht rechtlich gegen die geplante Siedlung Kornweg am Ohlsdorfer Friedhof vor. Wie im Dezember angekündigt, hat sie das Oberverwaltungsgericht gebeten, zu überprüfen, ob der einschlägige Bebauungsplan Ohlsdorf 12 zu Recht beschlossen worden ist. Dieser erlaubt den Bau von 220 statt zunächst geplanten 450 Wohnungen auf dem 9,3 Hektar großen Gelände eines ehemaligen Anzuchtgartens zwischen Friedhof und S-Bahn. Die Häuser sollen maximal zwei Stockwerke hoch sein.

In dem Normenkontrollantrag, den der Rechtsanwalt Joachim Walther von der Sozietät Greeve und Partner eingereicht hat, wird bemängelt, dass die Verkehrsprobleme, die die neue Siedlung schaffe, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Der Bebauungsplan stütze sich auf ein Gutachten aus dem Jahr 1998 und sei niemals fortgeschrieben worden. „Ins Alstertal sind viele junge Familien mit zwei, drei, vier Kindern gezogen“, gibt Walther zu bedenken. Es habe ein Generationswechsel stattgefunden, der neuen Verkehr erzeugt habe.

Der Bebauungsplan berücksichtigt in seinen Augen die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht genügend. Eine darin vorgesehene Ausgleichsfläche sei zum Beispiel bereits als Ausgleich für ein anderes Projekt verplant worden.

Überhaupt seien bei der Planung Fehler gemacht worden. Nach der Auslegung des Plans habe die Bürgerinitiative mehr als 35 Anregungen gegeben. „Die Anregungen sind teilweise gar nicht, teilweise in geänderter Form aufgenommen worden“, sagt Walther. Danach hätte der Plan noch einmal ausgelegt werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Auch der Flächennutzungsplan, der erst nach dem Bebauungsplan geändert worden sei, hätte noch einmal ausgelegt werden müssen, meint der Anwalt. Gernot Knödler