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Archiv-Artikel

City-Tax ausgesetzt

TOURISMUS Wegen des Urteils zur Bettensteuer wird diese in Bremen vorläufig nicht mehr erhoben

Von EIB

In Bremen wird nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch vorläufig keine Bettensteuer für Hotels mehr erhoben. Dies sagte gestern Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert. Bereits erfolgte Zahlungen würden zurückerstattet, sofern der Hotelier einen Einspruch gegen seine Zahlungspflicht eingelegt habe. Ob das Gesetz, das die in Bremen „City-Tax“ genannte Steuer regelt, ganz abgeschafft oder geändert wird, war gestern offen und soll in der nächsten Woche geklärt werden.

Der Hintergrund: Das Verwaltungsgericht in Leipzig hatte zwei Hoteliers aus Rheinland-Pfalz recht gegeben, die gegen die dortige Bettensteuer geklagt hatten. Nach dem Urteil ist die an sich zulässig – aber nicht für Geschäftskunden. Auch das seit 1. April geltende Bremer Gesetz trennt nicht zwischen Reisenden, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen hier übernachten. Sollte dies geändert werden, müsste jeder Gast gefragt werden, was er in Bremen will, sagte gestern Thomas Schlüter, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). „Das geht aber niemand etwas an.“ Und: „Wir sind keine Ermittlungsbehörde des Finanzamts.“ Nach seinen Angaben sind 70 bis 80 Prozent der Übernachtungsgäste Geschäftskunden.

Von dieser Zahl geht auch Peter Siemering, Geschäftsführer der Bremer Touristik-Zentrale (BTZ) aus. Er gibt zu bedenken, dass die vorläufige Aussetzung zu Problemen führen wird. Schließlich würden fast alle Hotels die Steuer an ihre Kunden weitergeben. In Viersternehotels sind das drei Euro pro Übernachtung, in anderen Hotels zwei Euro und in Pensionen, Campingplätzen und ähnlichem ein Euro. „Die Hotelkunden werden das jetzt nicht mehr zahlen wollen“, glaubt Siemering und bittet um eine schnelle politische Lösung. Schließlich sei die Bettensteuer auch weltweit in Online-Buchungssystemen ausgewiesen.

Es gibt Städte, die nur von Touristen die Bettensteuer verlangen. In Lübeck etwa müssen Geschäftsleute schriftlich erklären, dass sie nicht zum Vergnügen in der Hansestadt sind. EIB