südwester
: Ewig währt am längsten

Die Stadt Göttingen verlangt zu Recht Straßenreinigungsgebühren – auch für eingegliederte Gemeinden. Einen Normen­kontrollantrag gegen die Straßenreinigungssatzung von 2018 lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht „überwiegend“ ab. Ein knauseriger Anwohner hatte argumentiert, die Satzung verstoße gegen die Rechte, die die Stadt den früheren Gemeinden Groß Ellershausen, Hetjershausen, Knutbühren, Elliehausen, Holtensen und Roringen bei der Eingemeindung 1972 eingeräumt habe – nämlich dauerhaft nicht mit Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren behelligt zu werden. Die Eingliederungsverträge bestimmten nicht, dass das damals geltende Ortsrecht unbefristet fortgelte, fand das Gericht. Den Anwohner ehrt zwar der Wunsch, selber fegen zu wollen, er hätte aber auch dessen Sinnlosigkeit erkennnen müssen. Denn nicht nur der südwester weiß: Nichts ist für die Ewigkeit.