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Archiv-Artikel

Altes Saatgut darf weiter verkauft werden

LUXEMBURG dpa | Europäische Bauern dürfen alte Saatgutsorten auch dann verkaufen, wenn die dazugehörigen Gemüsepflanzen nicht amtlich zugelassen sind. Das geltende EU-Recht stehe dem nicht im Wege, urteilte der Europäische Gerichtshof. Zwar müsse Saatgut normalerweise in mindestens einem Mitgliedstaat zugelassen sein, Ausnahmen für sogenannte Erhaltungssorten und „unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten“ ohne kommerziellen Wert seien aber zulässig. Geklagt hatte das Saatgutunternehmen Graines Baumaux gegen die französische Nichtregierungsorganisation Kokopelli.

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