Sharing-Angebote: Senat behält sich Regulierung vor
Mit einer Neufassung des Straßengesetzes will der Senat notfalls in den Markt der Mietwagen, Mietfahrrädern oder -tretroller eingreifen können. „Wir haben uns nun mehr Hebel in die Hand gegeben – wann und wie wir die nutzen, ist nicht bestimmt“, sagte Verkehrssenatorin Reine Günther (Grüne) nach der Sitzung der rot-rot-grünen Landesregierung am Dienstag. Dazu gehört, die Anzahl von Fahrzeugen festlegen, Gebühren erheben, feste Plätze zuweisen oder nur noch elektrische Angebote erlauben zu können. Sie wandte sich gegen den Vorwurf, das sei ein „Todesstoß für die Branche“ – das Vorgehen soll sich ausdrücklich nicht gegen Anbieter richten, da die Sharing-Angebote „ein wichtiger Teil der Mobilitätswende“ seien. Aus Günthers Sicht gilt aber: „Damit sie ihre positiven Wirkungen voll entfalten können, brauchen wir eine Möglichkeit, unerwünschte Entwicklungen zu verhindern.“ Das Gesetz soll am 1. September 2022 in Kraft treten. (sta)
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