: Hoffen auf Hartz IV
ASYLBEWERBER Flüchtlinge kriegen weit geringere Sozialleistungen als Deutsche, seit 1993 wurden ihre Bezüge nicht erhöht. Darüber urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht
BERLIN taz/dpa/epd | Sie dürfen nicht arbeiten, aber bekommen 40 Prozent weniger als deutsche Hartz-IV-Empfänger: Rund 130.000 Asylsuchende und Geduldete müssen mit maximal 225 Euro im Monat auskommen.
Am Mittwoch nun wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil im Prozess um das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbwLG) verkünden. Und es wird die Regelung wohl kippen: Bei der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die Richter deutliche Zweifel daran geäußert, dass die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hielt die Beträge für eindeutig zu niedrig und hatte das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen kritisieren das Asylbewerberleistungsgesetz seit Jahren scharf.
„Das vom Staat gewährte menschenwürdige Existenzminimum muss für Flüchtlinge und Deutsche gleich sein“, sagte Katharina Spieß von Amnesty International. Mit seinen Bestimmungen verstoße Deutschland gegen den UN-Sozialpakt und die Kinderrechtskonvention, sagte Spieß, die vor Gericht als Sachverständige gehört wurde.
In der taz erzählen drei Flüchtlinge von ihrem Leben, das sich weit unterhalb des offiziellen Existenzminimums abspielt: ein Palästinenser aus Pirna, der als Muslim an der Tafel kaum Gerichte ohne Fleisch findet, eine aus dem Kaukasus stammende Familie, die ihren Kindern gern Lego-Bausteine kaufen würde, und eine alleinerziehende Mutter aus Nigeria, die ihr Essen nur fertig abgepackt vom Amt bekommt.
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