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Archiv-Artikel

Haftpflicht für Hasso

HEIMTIERRECHT Über das Gesetz zur Haltung von Hunden streitet sich der niedersächsische Landtag

Von MQ

Der Landtag ist auf den Hund gekommen. Dieses Mal auf Initiative der Linken, die einen Gesetzentwurf über das Halten des „canis lupus familiaris“ einbrachten. Das wäre Aufgabe der Regierung, speziell des Argrarministeriums gewesen, nach gehäuften Beißattacken hatte man für den Herbst eine Verschärfung des Rechtes versprochen, aber nicht geliefert. Aus Angst vor Hundehaltern, sagt die Opposition, wurde die Regelung bis nach den Bundestagswahlen vertagt.

Eben diese habe die Linke im Blick, wenn sie schon wieder mit den Vierbeinern daherkomme, wehrte sich Frank Oesterhellwege (CDU) und umriss nochmals die „Komplexität“ der Thematik, die eine Novellierung des Gesetzes so schwierig mache. Denn für die Regierung ist Grundsätzliches noch ungeklärt: „An welchem Ende der Leine finden wir eigentlich das Hauptproblem?“

Andere sind da schon weiter. Vor allem müsse eine Haftpflicht für Hunde her, sagte der Linken-Politiker Hans-Henning Adler. Wie bei Autos. Zwar seien Hunde nicht so gefährlich, aber es gebe im Rechtswesen den Begriff der „Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens“ und die könne sich „auch in einem Hund realisieren“. Keiner widersprach.

Haftpflicht möchten auch SPD und Grüne, ebenso einen Sachkundenachweis in Theorie und Praxis für Halter und die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip. Die SPD forderte eine schwarze Liste für gefährliche Rassen. Am Ende wurde der Gesetzesentwurf in den Ausschuss verwiesen, wo die Debatte noch lange anhalten dürfte. Denn, so Oesterhellwege, der Hund ist „unser wichtigster Begleiter. Ob als Polizei-, Wach-, Spür-, Thearapie- oder Blindenhund oder einfach als Gesellschafter.“ MQ