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Archiv-Artikel

Von der Verhaftung zum Prozess

Dem Sondergericht wird mangelnde juristische Kompetenz vorgehalten. Da es die Todesstrafe verhängen kann, hält sich auch die UNO mit Unterstützung zurück

Am 13. Dezember 2003 wird Saddam Hussein in einem Erdloch bei Tikrit verhaftet. Er sitzt seitdem im US-Gefängnis von Camp Cropper in Bagdad. Kurz darauf wird das nationale Sondertribunal eingerichtet, das die Prozesse gegen Saddam und weitere Vertreter des Baath-Regimes, unter anderem Ali Hassan al-Madschid („Chemical Ali“), den früheren Vizepräsidenten Taha Jassin Ramadan und den früheren Premierminister Tarik Asis, führen soll. Saddam werden unter anderem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Am 30. Juni 2004 wird Saddam mit weiteren Angeklagten zwar offiziell der irakischen Interimsregierung übergeben, faktisch bleibt er in amerikanischer Hand. Die erste Anhörung vor dem Tribunal findet am 1. Juli 2004 statt. Das Tribunal gerät jedoch bald in die Kritik: Zum einen verweigert ihm die UNO die Hilfe, weil sein Statut nicht mit internationalen Standards übereinstimme. Zum anderen stellt sich heraus, dass die Ankläger mangelhaft ausgebildet sind, insbesondere in Internationalem Recht. Daher werden im Oktober vergangenen Jahres 42 Richter und Staatsanwälte – fast das gesamte juristische Personal des Tribunals – zu einem Ausbildungsseminar nach Großbritannien geflogen. Die Juristen bitten um „mehr internationale Expertise“. Auch hier lehnt Kofi Annan ab, weil die UNO kein nationales Gericht unterstützen könne, in dessen Statut die Todesstrafe vorgesehen sei.

Mit der Verteidigung Saddams ist der Iraker Khalil Dulaimi zusammen mit einem jordanischen Team von 20 Anwälten betraut. Der zuerst dafür vorgesehene Siad Khassawneh ist vor kurzem aus der Verteidigung ausgestiegen.

Im März 2005 wird ein Richter des Tribunals in Bagdad ermordet. Saddam wurde zuletzt am 12. Mai 2005 verhört. Ihm droht die Todesstrafe. TAZ