in kürze AUSLÄNDERIN MIT VISUM : Kein Erziehungsgeld
Eine Ausländerin, die sich nur mit Visum rechtmäßig in Deutschland aufhält, hat keinen Anspruch auf Erziehungsgeld. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Dies gelte auch, wenn die Frau später eine Aufenthaltserlaubnis erhalte. Erziehungsgeld stehe ihr ab dem ersten Tag der Erlaubnis zu (Az.: L 5 EG 1/04).