: Das ist falsch
Betr.: „Von Boettichers neue Gene“ 18.7. taz nord
In der taz nord schreibt Esther Geißlinger: „Ab einem Anteil von 0,9 Prozent genmanipulierter Bestandteile darf die Ware nicht mehr als Öko-Produkt verkauft werden. Der Landwirt kann sie nur noch in den konventionellen Handel bringen.“ Das ist falsch. Sobald irgendeine gentechnische Verunreinigung auftaucht, darf die Ware nicht mehr als Bio-Produkt verkauft werden. 0,9 Prozent ist die Grenze zur Kennzeichnungspflicht als ‚gentechnisch verändert‘. Und ob die Ware als solche in den Handel kommen kann, ist auch stark zu bezweifeln, denn die meisten europäischen Lebensmittelhersteller verlangen (aufgrund der Ablehnung des Großteils der VerbraucherInnen von gentechnisch veränderten Produkten) auch für konventionelle Ware Gentechnikfreiheit von ihren Lieferanten.
SASKIA DELLWING, Dresden