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Transparenz bei EU-Visavergabe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Transparenz bei der Ablehnung sogenannter Schengenvisa gefordert. Nach zwei am Dienstag verkündeten Urteilen muss das ablehnende Land Betroffenen den Grund mitteilen und gegebenenfalls auch den anderen EU-Staat, auf dessen Erkenntnisse sich dieser Grund stützt. Denn nur dann seien den Betroffenen gerichtliche Schritte möglich. Konkret ging es um einen Ägypter und eine Syrerin. Sie wollten Familie in den Niederlanden besuchen. Die niederländischen Behörden lehnten die Anträge ab, weil beide ein Risiko für die öffentliche Sicherheit seien. Grund waren entsprechende Einwände anderer EU-Länder, bei dem Ägypter durch Ungarn und bei der Syrerin durch Deutschland. Auf den Ablehnungen war die Quelle dieser Einstufung aber nicht erkennbar. Beide klagten auf Herausgabe der Informationen. (afp)

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