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Archiv-Artikel

Schleuser bestraft

Bewährungsstrafen in Visa-Affären-Prozess: Schleuser hatten ukrainische Arbeiter nach Westeuropa gebracht

Wegen gemeinschaftlichen Einschleusens von Ausländern sind der Inhaber eines Berliner Busunternehmens und ein leitender Angestellter gestern vom Amtsgericht Tiergarten zu Bewährungsstrafen von jeweils 20 Monaten verurteilt worden. Die beiden Angeklagten hatten im Zeitraum von April bis Juli 2001 rund 500 ukrainische Gastarbeiter, die nach Portugal und Spanien weiterreisten, Einladungen für angebliche Städtereisen innerhalb Deutschlands ausgesprochen und damit zu einem Touristenvisum verholfen.

Die Visa waren für zehn bis zwölf Tage erteilt worden. In Wirklichkeit waren die Gastarbeiter aber nach einer Hotelübernachtung in Berlin am nächsten Morgen nach Westeuropa weitergereist. Zehn derartige Busreisen mit jeweils bis zu 50 Personen waren von den Angeklagten organisiert worden, wobei zwei Reisegruppen an der Grenze abgefangen und für zwei weitere Touren keine Visa erteilt worden waren. Der 40-jährige Geschäftsführer des Reisebusunternehmens hatte nach eigenen Angaben rund 25.000 Euro für die Fahrten erhalten.

In den bei der deutschen Botschaft in Kiew eingereichten Schreiben hatte der Geschäftsführer die betroffenen Ukrainer zu angeblichen Städtereisen nach Berlin, Potsdam und Hannover eingeladen und dabei sowohl Hotelbuchung als auch Reiseprogramm vorgelegt. Aufgrund der falschen Angaben in den Einladungen hatte die deutsche Botschaft in Kiew Gruppenvisa bewilligt.

„Die Taten sind durch die großzügige Visa-Politik der Bundesregierung möglich geworden“, hieß es im Urteil. Beide Angeklagten waren im Prozess geständig. Ihren Angaben nach hatten sie sich nach Rücksprache mit einem Angestellten der deutschen Botschaft in Kiew in ihrem Vorhaben bestärkt und rechtlich auf der sicheren Seite gefühlt. DDP