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Archiv-Artikel

„Genug Plätze vorhanden“

Kita-Rechtsanspruch für Zweijährige tritt in Kraft

Von CBÖ
Nicole Serocka

■ 34, ist Pressesprecherin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Sie hat Journalistik, Germanistik und Kunstgeschichte studiert.

taz: Frau Serocka, bekommt jetzt jedes Kind ab zwei einen Kita-Platz?

Nicole Serocka: Ja, in Hamburg sind genug Kita-Plätze vorhanden. Wer einen Platz braucht, der bekommt auch einen.

Auf wie viele Betreuungs-Stunden haben Eltern Anspruch?

Der neue Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahren gilt jeweils für eine fünfstündige Betreuung inklusive einem kostenlosen Mittagessen. Der Rechtsanspruch gilt ab 1. August übrigens für alle Eltern, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.

Was mache ich, wenn eine Kita meinen Gutschein nicht akzeptiert?

Eltern, die ihren Kita-Gutschein nicht eingelöst bekommen, können sich jederzeit an die bezirklichen Jugendämter wenden und den Nachweis eines Betreuungsplatzes verlangen. Wenn Familien sich auf eine bestimmte Kita – zum Beispiel wegen des besonderen pädagogischen Konzepts – festlegen, kann es jedoch sein, dass es bis zum Freiwerden des Betreuungsplatzes in dieser Kita zu Wartezeiten kommt.

Wie vermeidet die Stadt Engpässe?

Hamburg plant nicht zentral, sondern Angebot und Nachfrage regulieren das Kitaangebot vor Ort – flexibel und bedarfsgerecht. Die circa 1.050 Hamburger Kitas im Gutscheinsystem sind unsere Seismografen, was die Nachfrage betrifft. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Kita-Leitungen durch Fortbildungen unternehmerisch denken. Dadurch haben wir unsere Kitas zu kleinen Wirtschaftsunternehmen gemacht, die autonom ihre Entscheidungen treffen.

Und in Zukunft?

Wir sind auch für 2013 sehr gut aufgestellt, so dass wir unseren Kurs beibehalten werden, um ab 1. August 2013 den Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr einzuführen.  INTERVIEW: CBÖ