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Archiv-Artikel

Jubel beim Bodenpersonal

FLUGHAFEN Politik lobt Verwaltungsgerichtsurteil. Kläger wollen Bundesverfassungsgericht anrufen

Der geplante Hauptstadtflughafen hat eine wichtige Hürde genommen und kann aus juristischer Sicht am 17. März 2013 eröffnet werden. Das Genehmigungsverfahren wird nicht wieder aufgerollt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Flughafen-Chef Rainer Schwarz zeigte sich erleichtert: „Das Urteil ist klar und deutlich.“ Die Kläger kündigten an, die jüngste Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Die entscheidende Hürde für den neuen Flughafen könnte am 16. August genommen werden. Dann ist die nächste Sitzung des Aufsichtsrats, auf der vermutlich der neue Eröffnungstermin festgelegt wird. Dieser steht unter anderem wegen Problemen mit der Brandschutzanlage momentan unter Vorbehalt. „Nach jetzigem Stand steht nach wie vor der 17. März“, sagte Schwarz in Leipzig.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der auch Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft ist, sagte: „Hier wird Klarheit geschaffen.“ Brandenburgs Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider ergänzte: „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen.“ Berlin, Brandenburg und der Bund sind die drei Anteilseigner des Flughafens.

Gericht: viele Fehler

Das Brandenburger Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde musste sich allerdings erneut eine Reihe von Fehlern vom höchsten Verwaltungsgericht vorhalten lassen. So hätte es bei der Prognose für die Anzahl der vom Lärm betroffenen Anwohner deutlich mehr mögliche Flugrouten berücksichtigen müssen. Außerdem hätte es die Unterlagen in weiteren Gemeinden – beispielsweise in Kleinmachnow und Teltow – auslegen müssen. Weitere Fehler seien bei der Prüfung von Auswirkungen des Milliardenprojekts auf Naherholungsgebiete – beispielsweise den Müggelsee – und die Umwelt gemacht worden.

Für die Kläger kam die erneute Niederlage nach der mündlichen Verhandlung nicht unerwartet. Michael Lippoldt, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow, geht davon aus, dass die Initiatoren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiterkämpfen. (dpa)

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