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Eilantrag gegen Demoverbot

Am Donnerstag zog die Initiative Querdenken 711 vor das Berliner Verwaltungsgericht

Die juristische Auseinandersetzung um das Verbot der für Samstag geplanten Großdemonstration gegen die Coronapolitik der Bundesregierung hat begonnen. Die Initiative Querdenken 711 reichte am Donnerstag einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot der Veranstaltung ein.

Nach dem Verbot gingen bei der Polizei „weit mehr als tausend“ Demoanmeldungen für Samstag ein, wie eine Polizeisprecherin sagte. Die Beamten erwarten, dass die Zahl weiter steigen wird, da entsprechende Aufrufe im Internet kursieren, wie eine Sprecherin am Donnerstagmittag sagte. Nach Gerichtsangaben ist wohl nicht mehr am Donnerstag, sondern eher am Freitagvormittag mit einer Entscheidung zum Eilantrag der Veranstalter zu rechnen. Sie können bei einer Niederlage zuerst vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte das Verwaltungsgericht in Berlin das Verbot kippen, kann auch die Versammlungsbehörde noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Den Schritt nach Karlsruhe darf sie juristisch jedoch nicht gehen. Die Senatsverwaltung für Inneres begründete das Verbot mit den vorangegangenen einschlägigen Versammlungen vom 1. August: Sie hätten gezeigt, „dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben“.

Die Berliner Polizei bereitet sich, so ein Sprecher, auf mehrere Szenarien vor: Darauf, dass das Verbot gekippt wird, und darauf, dass sich trotz des Verbots Kritiker der Coronapolitik versammeln. (afp, dpa)

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