rückkehrförderung: Freiwilligkeit ist etwas anderes
„Rückkehrberatung auf freiwilliger Basis“ hört sich nach einer harmlosen Dienstleistung an. Wer gemeinsam mit den Flüchtlingen Perspektiven für eine „Rückkehr in Würde“ entwickeln will, gibt sich einen sozialen Anstrich. Doch hinter dieser Initiative steckt ein Gesamtkonzept, das die Wohltätigkeit der neuen Einrichtungen stark in Frage stellt. Die Verschiebung der Landesfördergelder von der klassischen Flüchtlingshilfe zur Ausreiseberatung untermauert den Trend des Landes NRW und auch des Bundes, Flüchtlinge mit allen Mitteln loswerden zu wollen.
KOMMENTAR VONNATALIE WIESMANN
Auf jeder Innenministerkonferenz werden weitere Länder, die die UN und andere Beobachter als unsicher einstufen, von den roten Listen genommen, Flüchtlinge in Nacht- und Nebelaktionen dorthin abgeschoben. Auch Minderheiten, die – wie zum Beispiel im Kosovo – in ihrer ehemaligen Heimat verfolgt werden, sind plötzlich nicht mehr vor Abschiebungen geschützt. Diejenigen, die wegen fehlender Papiere nicht ausgewiesen werden können, verlieren ihre Arbeitserlaubnis. Obwohl sie nicht abgeschoben werden können, landen viele Flüchtlinge im Abschiebeknast Büren. Das sind nur einige der Methoden, mit denen die Behörden versuchen, den Flüchtlingen das Leben in Deutschland so unangenehm wie möglich zu machen. Wenn die Betroffenen irgendwann den Weg zur Rückkehrberatung finden, tun sie das aus Verzweiflung, nicht aus freiem Willen.
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