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Archiv-Artikel

Schulz vertagt Karlsruhe-Klage

MANNHEIM afp ■ Die Klage des Grünen-Abgeordneten Werner Schulz gegen die vorgezogene Bundestagswahl wird vermutlich erst in der zweiten Wochenhälfte beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Ich habe kurzfristig umfangreiches und bedeutsames Material erhalten, das neue Gesichtspunkte und wichtige Argumente für uns beinhaltet“, sagte Schulz’ Anwalt, der Mannheimer Rechtsgelehrte Wolf-Rüdiger Schenke, gestern. Die Klageschrift umfasse bereits 50 Seiten und wachse immer weiter. Das Gericht plant nach Medienberichten den 9. oder 10. August als Termin für die mündliche Verhandlung. Schulz hatte den Gang nach Karlsruhe angekündigt, falls der Bundespräsident den Bundestag auflöst.