Miethai & CoNebenkostenabrechnung : Belege prüfen
Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind nicht selten falsch. Häufig werden mit der Abrechnung Kosten auf die Mieter abgewälzt, die eigentlich der Vermieter zu tragen hätte. Zweifel an der Abrechnung sind daher oft berechtigt.
Ein Teil dieser Zweifel kann durch die Prüfung der Originalbelege beim Vermieter beseitigt werden – darauf besteht ein rechtlicher Anspruch (§ 259 BGB). Auch eine andere Person (z. B. von Mieter helfen Mietern) kann damit beauftragt werden. Der Vermieter darf die Prüfung der Belege auch nicht mit dem Argument des Datenschutzes zurückweisen – nicht einmal bei Gehaltsunterlagen, die den Hausmeister betreffen. Wohnt der Vermieter nicht im gleichen Ort, so kann die Zusendung von Belegkopien verlangt werden. Für Sozialwohnungen gilt dieses Recht unabhängig vom Wohnort des Vermieters. Allerdings kann der Vermieter die Kopierkosten in Rechnung stellen. Manche Gerichte halten sogar einen Preis von bis zu 50 Cent pro Kopie für gerechtfertigt.
Auch wenn eine Belegeinsicht zeitaufwendig ist, so ist sie doch zu empfehlen. Denn neben der Aufdeckung von falschen Belegen wird oft erst beim Blick in die Unterlagen deutlich, wofür der Vermieter das Geld der Mieter ausgibt: So macht der Blick in die Verträge mit Hausmeister oder Reinigungsfirma häufig klar, dass diese nur einen Teil der vertraglich vereinbarten Arbeiten verrichten.
Solange die Belege nicht vorgelegt werden, ist eine Nachzahlung nicht fällig. Sollte eine gerichtliche Klärung der Abrechnung wahrscheinlich sein, so ist die Belegprüfung fast unumgänglich: Die Gerichte unterstellen den Mietern oft mangelnden Aufklärungswillen, wenn die Belege nicht geprüft wurden.
Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de