Auf den letzten Drücker

Wirtschaftsbehörde lädt ein, den neuen Plan zur erneuten Verlängerung der Airbus-Werkspiste zu erörtern. Dabei soll es nur um Änderungen gehen, die aufgrund gescheiterter Enteignungen nötig wurden. BUND: Vorhaben rechtswidrig

Morgen in einer Woche beginnt der nächste Erörterungstermin zur Airbus-Erweiterung in Finkenwerder. Diesmal geht es um die Änderungen am Plan für die abermalige Pistenverlängerung, die notwenig geworden sind, weil der Senat nicht alle Grundstücke an der Landebahn kaufen konnte. Der Umweltverband BUND kritisierte, dass die Einladung so kurzfristig versandt wurde und dass der Termin in der Haupturlaubszeit stattfinden soll. „Damit setzt die Planfeststellungsbehörde die beispiellose Schikane gegen die Einwänder zu diesem Projekt fort“, schimpfte Manfred Braasch vom BUND gegenüber der taz.

Der Erörterungstermin für den ersten Plan, mit dem die Piste bis nach Neuenfelde verlängert werden sollte, war am 6. Februar 2004 mit einem Eklat geendet: Die Einwänder zogen aus. Sie wollten das Verfahren bis zu der einige Tage später anstehenden Entscheidung der Bürgerschaft über das Enteignungsgesetz für den Flugplatzausbau unterbrechen. Versammlungsleiter Hans Aschermann von der Wirtschaftsbehörde schloss daraufhin die Erörterung ab.

Den Planfeststellungsbeschluss, den die Behörde später erließ, kassierte das Oberverwaltungsgericht am 11. August 2004 mit einem Baustopp: Die Verlängerung werde bloß gebraucht, um ein paar A380-Frachtflugzeuge auszuliefern. Das rechtfertige keine Enteignungen. Nach dramatischen Verhandlungen wurden schließlich so viele Grundstücke verkauft, dass die Landebahn verlängert werden kann – allerdings nur, wenn ihr Sicherheitsbereich an einigen Stellen verschmälert und die Ortsumgehung Finkenwerder in Schlangenlinien um die Verlängerung herumgeführt wird.

Dieses Vorhaben widerspreche anderen Plänen der Stadt, moniert der BUND: Laut Flächennutzungsplan und Landschaftsplanerischem Entwicklungskonzept (LEK) solle die Alte Süderelbe offen mit dem Mühlenberger Loch verbunden werden. Eine dafür notwendige Brücke enthalte der Plan nicht. Er widerspreche auch Teilen des Bebauungsplanes Neuenfelde 15, den der Senat den Naturschutzverbänden zur Stellungnahme vorgelegt habe. Da unklar sei, wo die Straße Nesshauptdeich künftig verlaufen solle, könnten Eingriffe in den Naturhaushalt und Probleme der Flugsicherheit nicht bewertet werden.

Im Übrigen werde im geänderten Plan nicht auf die Kritik des OVG eingegangen, die Verlängerung sei unzureichend begründet. Der Plan baue auf dem Planfeststellungsbeschluss zur Airbus-Erweiterung aus dem Jahr 2000 auf, der vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Er beeinträchtige den Lebensraum auf EU-Ebene geschützter Fledermäuse und die Naturschutzgebiete Westerweiden die sowie Finkenwerder Süderelbe. Gernot Knödler

Erörterungstermin: Donnerstag, 4. August, 10 Uhr, im Hein-Saß-Weg 28, Finkenwerder