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Archiv-Artikel

Bremer Bestattungswahnsinn

Arme, tote Schäfchen zur letzten Ruhe betten, das kann für Pfarrer schwierig werden. Denn für die 25 Euro, die eine Sozialbestattung extra kostet, fühlt sich auch im Zeitalter von Bürokratieabbau niemand wirklich zuständig

Von ede

bremen taz ■ Der Ärger schwelt ums letzte Geleit. Schon sprechen katholische Kirchenleute vom „Bremer Bestattungswahnsinn“. Mit gutem Grund. Bürokratie nämlich behindert den letzten Wunsch eines armen, alten, alleinstehenden Katholiken – nach seiner Beisetzung durch den Pfarrer. Das Problem: Verwaltungsvorschriften fordern zwar eine Sondergebühr von 25 Euro, wenn mittellose Tote ohne Angehörige nicht einfach nur vom Friedhofsgärtner auf anonymen Gräberfeldern begraben, sondern mit kirchlichem Segen beigesetzt werden (siehe Artikel rechts). Doch für das Einziehen dieser Gebühr gibt es keine klare Zuständigkeit.

„Man wird zwischen dem Rechtsmedizinischen Institut und Stadtgrün hin und hergeschickt“, fühlt sich Pastor Bernhard Lintker von den katholischen Innenstadtgemeinden St. Johann und St. Elisabeth nach langen Telefonaten über die Beisetzung eines in der vergangenen Woche verstorbenen Gemeindemitglieds veräppelt. Ginge es nicht um den letzten Wunsch eines Verstorbenen nach dem letzten Geleit – die Sache wäre zum Lachen.

„Es gibt keine Möglichkeit, diese Summe zu verwalten, hat man mir gesagt“, zürnt Lintker. Dabei hat er – anders als das Oberhaupt der bremischen evangelischen Christen, Louis Ferdinand von Zobeltitz – mit der Sondergebühr von 25 Euro keine grundsätzlichen Probleme. Würde Zobeltitz die Gebühr am liebsten ganz abschaffen, will Lintker sogar zahlen: „Unsere Gemeinde bringt die 25 Euro auf.“ Gemeindemitglieder wollen zur Beerdigung kommen. Doch das für Einäscherung und Sozialbestattung zuständige Rechtsmedizinische Institut wolle die Gebühr nicht annehmen. Und auch das für Friedhöfe zuständige Stadtgrün winke ab. Er werde den Eindruck nicht los, dass man die Kirchen über solche Todesfälle deshalb am liebsten gar nicht informieren, und sich damit alle Auseinandersetzung ersparen wolle. „Aber wir haben diesen Todesfall mitbekommen“, sagt Lintker. Die Gemeindeschwester besuchte den Rentner bis zum Tod.

„Es ist schon ein bisschen komisch, das alles“, räumt Stadtgrün-Chef Steffen Kunkel ein, dass es im Einzelfall mit der Gebühr Probleme geben kann. Mehrfach habe er bei der Rechtsmedizin auf entsprechende Abwicklung gedrungen. „Das Institut führt den Bestattungsauftrag doch aus“, sagt Kunkel. Auch zahle es für die unbegleitete Beisetzung im Urnengrab die Gebühr von 128 Euro. Warum also nicht auch die für die „begleitete Sozialbestattung“ fälligen 153 Euro? Die Differenz von 25 Euro ergebe sich aus dem „Mehraufwand“, den Stadtgrün vor Ort habe – etwa fürs Kapelle aufschließen, Gebet abwarten und individuelle Begraben.

„Wir bestellen diese Leistung doch nicht“, sagt dazu Michael Birkholz, der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts. Andere wollten den Toten geleiten. Stadtgrün wolle den Mehraufwand bezahlt haben – „dann müssen die auch das Geld einziehen. Aber bis heute haben die dafür keinen Gebührenposten“. Seinem Institut den beachtlichen bürokratischen Aufwand aufzubürden, sei nicht richtig. „Oder wir müssten 50 Euro nehmen. Was meinen Sie, was diese Barzahlungen für eine Lauferei sind.“ ede