offenes rathaus
: Eigenmächtig geordnet

Wem das Rathaus eigentlich gehöre, hatte der SPD-Abgeordnete Andreas Dressel den Senat gefragt. Es sei „Sitz von Senat und Bürgerschaft“, die sich das „Hausrecht“ teilten, und „grundsätzlich“ zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich, antwortete ihm nun der Senat. Und würden zu besonderen Anlässen private Sicherheitsdienste engagiert, so hätten diese „die Kriterien des Landesamtes für Verfassungsschutz zu erfüllen“, nähmen „ausschließlich Ordnungsfunktionen wahr“ und hätten „keine eigenmächtigen Entscheidungen“ zu treffen. Auskünfte, die Dressel nicht wirklich zufrieden stellen.

Am Abend des 7. Juli hatte ein Hilfs-Sheriff der Sicherheitsfirma P. ihm und seinem Fraktionschef Michael Neumann den Zutritt zum Rathaus verwehrt, weil im Ratsweinkeller die Firma F. feiere und nicht gestört zu werden wünsche. Die beiden Sozialdemokraten gelangten auf Umwegen dennoch in ihr Büro und beschwerten sich beim Bürgerschaftspräsidium. Dieses nahm sich die Firma P. zur Brust, und die entschuldigte sich beflissen (taz berichtete).

Auch der Senat schilt den Sicherheitsdienst nun einer „Kompetenzüberschreitung“ und stellt klar, dass der Pächter des Keller-Restaurants „die Würde des Rathauses“ zu wahren habe. Die verlangten Auskünfte über externe Nutzungen und private Veranstalter sowie exakte Definitionen von öffentlichem Interesse und rathäuslicher Würde aber erhielt Dressel nicht. Das findet er „verschleiernd“, und deshalb hakt er mit einer weiteren Anfrage nach. SMV