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Ein neuer Mindestlohn gilt für die rund 4.250 Bauarbeiter in Bremen. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf seit April weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Die Gewerkschaft IG Bau rät den Beschäftigten, den letzten Lohnzettel zu prüfen. Facharbeiter sollten jedoch auf dem deutlich höheren Tariflohn bestehen. (taz)

Das Fordern sexueller Handlungen für eine Jobaussicht erfüllt laut Bundesgerichtshof (BGH) den Tatbestand der Bestechlichkeit. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen einen ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt. Er hatte 2012 einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes gegen sexuelle Handlungen eine Stelle in der von ihm geleiteten Inspektion in Aussicht gestellt. (epd)