: „Zigeunerjude“ ist Beleidigung
KARLSRUHE ap ■ Die Bezeichnung „Zigeunerjude“ ist eine Beleidigung und laut Bundesverfassungsgericht nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Exkreisvorsitzenden der Republikaner im Oberallgäu ab. Er hatte Michel Friedman, den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, in einer Presseerklärung im November 2000 als „Zigeunerjuden“ bezeichnet und war zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz den kombinierten Begriff „Zigeunerjude“ als „menschenverachtende Herabwürdigung“ der Sinti und Roma sowie der Juden gesehen und als Schmähung eingeordnet habe, so die Karlsruher Richter. Die Verurteilung zu einer Geldbuße verletze den Beschwerdeführer nicht in seiner Meinungsfreiheit.
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