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Archiv-Artikel

Kongo: UN-Waffenembargo bleibt

Sicherheitsrat: „Illegale Waffenströme“. Die zuständigen UN-Experten wollen nun die Umstände des Exports kongolesischer Rohstoffe erneut auf die Tagesordnung setzen

BERLIN taz ■ Wegen „fortgesetzter illegaler Waffenströme“ hat der UN-Sicherheitsrat am Freitag das Waffenembargo gegen die Demokratische Republik Kongo verlängert. Die Resolution 1616 setzt die Geltungsfrist auf den 31. Juli 2006 fest, also nach den für Frühjahr 2006 geplanten Wahlen in dem Bürgerkriegsland.

Der UN-Sicherheitsrat hatte das Waffenembargo im Juli 2003 gegen den Osten des Kongo verhängt und im April 2005 auf das ganze Land ausgedehnt. Eine funktionierende Kontrolle des Embargos gibt es jedoch nicht. Im Osten des Kongo sind bewaffnete Milizen und auch Anhänger der in Kongos Allparteienregierung vertretenen einstigen Bürgerkriegsparteien des Landes weiter militärisch aktiv und beanspruchen auch Handelsmonopole und Zolleinnahmen, mit denen sie Waffen kaufen könnten. Erst im Juli verkündete eine neue Koalition ostkongolesischer Warlords die Gründung einer „Revolutionären kongolesischen Bewegung“ (MRC) und sprach von Waffenlieferungen aus Uganda.

Die UN-Expertengruppe zur Überwachung des Waffenembargos konnte in ihrem neuesten Untersuchungsbericht, der dem Sicherheitsrat als Grundlage diente und auch der taz vorliegt, solche Waffenlieferungen nicht bestätigen. Die Experten bestätigen auch nicht weitere Vorwürfe von Waffenschmuggel aus Ruanda und Uganda nach Kongo, wie sie in den letzten Wochen die Menschenrechtsgruppen amnesty international und Human Rights Watch erhoben. Als einzigen bestätigten Bruch des Embargos nennt der Bericht den Fund von Hubschrauberteilen aus Bulgarien an einem Grenzposten zwischen Sambia und Kongos Südprovinz Katanga. Sie waren für Kampfhubschrauber geeignet und sollten an die Firma Bulco (Bulgaria-Congo Business) gehen.

Nach Informationen der taz kam diese Lieferung über Saudi-Arabien und Tansania in die Region. Bulco ist ein Unternehmen von Führern kämpfender lokaler Gruppen, so genannter Mayi-Mayi-Milizen, aus der Region Fizi im Osten Kongos. Es importierte die Hubschrauber angeblich zum Zwecke „ländlicher Entwicklung“.

Was Ostkongo selbst angeht, betont die UN-Expertengruppe, habe sie ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Die Grenze zwischen Kongo und Ruanda habe sie aus Zeitgründen nicht besucht. An dem von ihr besuchten Abschnitt der Grenze zwischen Kongo und Uganda habe es überhaupt keine Kontrollen gegeben. Bei der regionalen Luftraumüberwachung bescheinigt der UN-Bericht allein Ruanda ausreichende Kontrollen.

Mangels konkreter Informationen über Waffenimporte verweist die UN-Expertengruppe darauf, dass es nach wie vor ungelöste Probleme mit dem Export kongolesischer Rohstoffe gibt. Die Gruppe war entstanden, nachdem der UN-Sicherheitsrat die von 2000 bis 2003 arbeitende UN-Untersuchungskommission über die illegale Ausbeutung der natürlichen Ressourcen des Kongo aufgelöst hatte.

Der neue Bericht beschreibt detailliert, wie sich Warlords in der an Uganda angrenzenden Region Ituri nach wie vor über den Goldhandel finanzieren und Steuer- und Zolleinnahmen kassieren – vor allem der mächtige Warlord Jerome Kakwavu, der zwar offiziell seine Miliz aufgelöst und ins UN-Demobilisierungsprogramm geschickt hat, aber weiter „systematische Erpressung“ in lokalen Wirtschaftskreisläufen ausübe.

Da Handelsembargos gegen Zentralafrikas natürliche Ressourcen undurchführbar seien, müsse die UNO jetzt den „konstruktiven Ansatz verbesserter Herkunftsnachweissysteme“ für Rohstoffe weiterverfolgen, fordern die Experten. Dazu hat sich der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution nicht geäußert.

DOMINIC JOHNSON