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Wahlklagen am 9. 8. verhandelt

KARLSRUHE dpa ■ Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit gestern zwei Klagen von Bundestagsabgeordneten gegen die vorgezogene Bundestagswahl am 18. September vor. Nach der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann reichte auch Grünen-Parlamentarier Werner Schulz Organklage gegen die Auflösung des Bundestags ein. Rechtsprofessor Wolf-Rüdiger Schenke, der Schulz vertritt, habe den 78-seitigen Schriftsatz persönlich in Karlsruhe abgegeben, teilte das Gericht mit. Der Zweite Senat verhandelt am 9. August über die Klagen. Schulz bekräftigte, die Klage richte sich zwar formal gegen die Auflösung des Bundestags, aber eigentlich gegen das gesamte Verfahren. Die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers sei fingiert gewesen.