Bürgerentscheid

Seit 1994 können die NRW-Bürger in einer Art Volksabstimmung kommunalpolitische Entscheidungen treffen. Zum Erfolg muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Wahl-Frage mit „Ja“ beantworten. Außerdem muss die Zahl der Ja-Stimmen mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten betragen. An diesem Quorum scheitern viele Bürgerentscheide. TEI