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Archiv-Artikel

Kein Zutritt für Wahlwerbung

BerlinerInnen können unerwünschte Wahlwerbung mit einem rechtzeitigen Widerspruch stoppen. Ein Musterbrief ist auf der Internetseite des Landesdatenschutzbeauftragten erhältlich, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Er muss bis zum 8. August beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eingegangen sein. Die Bearbeitung ist kostenlos. Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern vor Wahlen Auszüge aus dem Melderegister erteilen, damit sie zum Beispiel Einladungen zu Werbeveranstaltungen versenden können. DDP

Musterbrief im Internet: www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/musterbriefe/73232.pdf