: Demonstrationsrecht außer Kraft
Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Demonstration oder stationäre Versammlung den Ordnungsbehörden 48 Stunden vorher zu melden. Sie muss nicht genehmigt werden, denn damit sollen lediglich die Behörden in die Lage versetzt werden, sich darauf einzustellen. Das „Selbstbestimmungsrecht“ der Veranstalter geht im Prinzip so weit, dass sie Ort, Dauer und Erscheinungsform selbst bestimmen können.
Die Praxis in Hamburg sieht aber seit drei Jahren anders aus, seitdem die Polizeihardliner politisch ungebremst regieren. Gerade Demos der Bauwagenszene werden mit der Auflage überzogen, das nur wenige Fahrzeuge mitgeführt werden dürfen. Die Auflage wird oft erst tags zuvor erteilt. Dann können gerade noch die Verwaltungsgerichte angerufen werden, für den Weg zum Bundesverfassungsgericht ist es zu spät. KVA