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Archiv-Artikel

Volkswagen schlägt zurück

Der Autokonzern sieht den fristlos gekündigten Manager Gebauer vor Gericht wieder

HANNOVER taz ■ Im Streit mit dem fristlos entlassenen Manager Klaus-Joachim Gebauer ist Volkswagen in die Offensive gegangen. Bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig erhob VW gestern erstmals konkrete Vorwürfe. Gebauer soll sich über ein Netz von Tarnfirmen persönlich auf Kosten von Volkswagen bereichert haben. Gebauer, der eine fristgemäße Kündigung durchsetzen will, stritt die Anschuldigungen ab. Gebauer gilt als Schlüsselfigur in der VW-Affäre.

Gestern waren von ihm neue Enthüllungen über tatsächlich oder angeblich korrupte Betriebsräte erwartet worden. In dem Gütetermin vor Arbeitsrichter Ralf Zimmermann blieb er aber stumm. Er fühle sich von seinem Anwalt Wolfgang Kubicki gut vertreten, versicherte er später auf dem Gerichtsflur.

Der Chef der VW-Rechtsabteilung Michael Ganninger hatte dagegen schon bei seiner Ankunft vor dem Gericht erklärt, wie Gebauer auf Kosten von Volkswagen Kasse gemacht haben soll. Gebauer und der Ex-Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster seien gemeinsam an mindestens zehn Firmen in acht Ländern beteiligt gewesen.

In Angola hätten sie sich etwa „mit Hilfe einer Tarnfirma an unserem zukünftigen Importeur dort indirekt beteiligt“. Gebauer habe dafür private Geldmittel in beträchtlicher Höhe aufgenommen, um später an jedem nach Angola importierten Fahrzeug „mitzuverdienen“. Indirekt beteiligt habe sich Gebauer auch an der Gesellschaft, die eine Skoda-Repräsentanz in Prag betreiben sollte. Gebauer habe auch „im Umgang mit Dienstreisen privat Kasse gemacht“.

Zudem lägen Volkswagen Rechnungen eines tschechischen Dienstleisters vor. Die Rechnungen habe Volkswagen auf Veranlassung von Gebauer bezahlt. Parallel habe Herr Gebauer den gleichen Dienstleister aufgefordert, einen fünfstelligen Betrag auf sein Privatkonto zu zahlen. „Gemeinhin nennt man so etwas Schmiergeldzahlung“, sagte Ganninger.

Im Gerichtssaal schilderte der VW-Anwalt die drei Kündigungsgründe oder Hauptvorwürfe von VW gegen Gebauer dem Arbeitsrichter und überreichte sie ihm auch als Schriftsatz. In Sachen Reisekosten habe Gebauer Beträge über 10.000 Euro zweifach eingereicht, fügte der VW-Syndikus erläuternd hinzu. Außerdem habe Gebauer Reisen für seine privaten Geschäfte als Dienstreisen ausgegeben.

Volkswagen zeigte keinerlei Neigung zur gütlichen Einigung mit dem Ex-Manager. Daraufhin setzte der Richter den regulären Arbeitsgerichtstermin, an dem über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung entschieden werden soll, auf den 17. November fest.

Rechtsanwalt Kubicki beteuerte nach dem allenfalls halbstündigen Gütetermin, die von VW vorgetragenen Kündigungsgründe seien ihm neu. Es sei ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht, dass Volkswagen die Gründe erst im Gütetermin genannt habe. Mit Blick auf den Kündigungsschriftsatz kündigte der FDP-Politiker an: „Wir werden dem, was VW jetzt geschrieben hat, entgegentreten.“ JÜRGEN VOGES