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Archiv-Artikel

grundversorgung + mängelbeseitigung

Von GES

Was tun, wenn der Vermieter die Strom- und Wasserrechnungen nicht begleicht? Der Dortmunder Mieter und Pächter Verein rät betroffenen Mietern, eigene Verträge mit den Versorgungsbetrieben abzuschließen. Normalerweise ist der Vermieter verpflichtet, die Grundversorgung sicherzustellen. Die vom Mieter geleisteten Zahlungen dürfen deswegen mit der Miete verrechnet werden. Auch Sicherheitsmängel müssen vom Eigentümer behoben werden. Kleinere Reparaturen kann der Mieter vorerst selbst bezahlen und von der Miete abziehen. Bei größeren Schäden sollten die Mieter ihre Ansprüche geltend machen und notfalls auf Mangelbeseitigung klagen. Ist der Eigentümer zahlungsunfähig, schaltet sich in der Regel ein Insolvenzverwalter ein. GES