: Verwarnung nach Steinewurf
1. MAI Amtsgericht verpflichtet einen 18-Jährigen zur Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Seminar
Ein 18-jähriger Berliner, der sich an den diesjährigen Maikrawallen beteiligt hatte, ist am Donnerstag vom Amtsgericht verwarnt worden. Der Angeklagte bedauerte die Tat. In Kreuzberg hatte der Abiturient zwei kleine Pflastersteine in Richtung der Polizei geworfen. Ein Beamter soll am Helm und dessen Kollege am Oberkörper getroffen worden sein. Verletzungen konnten nicht festgestellt werden.
Der 18-Jährige stand wegen Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Der geständige Angeklagte muss an einem Anti-Gewalt-Seminar teilnehmen. Eigenen Angaben nach hatte er in Kreuzberg das Maifest gefeiert und war auf dem Heimweg, als er an der Adalbertstraße in den Krawall geriet.
Er habe sich von der Menge hinreißen lassen, es tue ihm leid, beteuerte der damalige Schüler. „Ich war wie in einem Film“, hatte der 18-Jährige ausgesagt. Wegen der Einsicht und Bereitschaft, sich intensiv mit der Tat auseinanderzusetzen, war eine Verwarnung nach Überzeugung der Richterin ausreichend. Eine Verwarnung wird nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen und gilt nicht als Strafe, sondern als erzieherische Maßnahme. (dpa)