: Warten auf Karlsruhe
Entscheidung zu Neuwahlen nicht vor dem 22. August. Thierse: Bei Ablehnung ist SPD „zum Regieren verurteilt“
KARLSRUHE afp ■ Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zur vorgezogenen Bundestagswahl in der Woche ab dem 22. August verkünden. Das wurde gestern aus Gerichtskreisen in Karlsruhe bekannt. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerte nach der öffentlichen Verhandlung vom Dienstag die Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Wahl am 18. September freimachen wird. Demgegenüber bewertete die SPD-Abgeordnete Jelena Hoffmann, die neben ihrem Grünen-Kollegen Werner Schulz geklagt hatte, ihre Aussichten in Karlsruhe weiter positiv.
Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, hatte zum Schluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag eine schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. Dies war von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und anderen Politikern als Zeichen dafür gewertet worden, dass der Neuwahltermin Bestand haben wird.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte mit Blick auf die geplante Wahl, eine abschlägige Entscheidung des Verfassungsgerichts wäre eine „große Überraschung“. Er fügte hinzu: „Wir wären dann höchstrichterlich dazu verurteilt, weiter als Regierungspartei Politik zu machen.“
Nach Ansicht der Abgeordneten Hoffmann haben sich die Chancen, die Auflösung des Bundestages doch noch zu verhindern, nach der Verhandlung in Karlsruhe verbessert. Ihre Rechtsanwälte hätten gut argumentiert. Die Gegenseite sei hingegen „schwach“ gewesen und habe sich zu sehr auf den Präzedenzfall aus dem Jahre 1983 bezogen.
Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele äußerte demgegenüber die Auffassung, die Chancen der Kläger seien gesunken, da sich seit der Neuwahl-Ankündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) etliche sozialdemokratische Politiker von der Regierungspolitik distanziert hätten. „Das Gericht kann Anzeichen dafür finden, dass die stetige Mehrheit nicht gewährleistet ist“, sagte Ströbele.