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Archiv-Artikel

der geförderte arbeiterhandel

Von JOE

Seit dem Beitritt Polens zur EU gelten auch neue Gesetze für Arbeiter. Diese können über das so genannte Entsendegesetz in bestimmten Kontingenten zu deutschen Firmen geschickt werden, zum Beispiel um Gebäude zu errichten oder Stahl zu verarbeiten. Nötig sind dafür Werksverträge, also Verträge zwischen einem Unternehmen mit Sitz im Ausland und einem deutschen Unternehmen. Die Sozialversicherungbeiträge müssen nur nach dem ausländischen Niveau gezahlt werden. Aufgrund der niedrigen Löhne sind sie dort häufig wesentlich niedriger. Das ausländische Unternehmen muss bestimmte Bedingungen erfüllen: Es muss selbst in der Branche aktiv, darf also nicht nur ein reines Anwerbebüro sein. Alle entsendeten ArbeiterInnen müssen der bundesweiten Agentur für Arbeit in Frankfurt am Main gemeldet werden. Die Agentur für Arbeit wiederum schickt ihre Infos zu den Steuerbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nach Köln. Auch ausländische ArbeiterInnen können sich als Ich-AG auf dem Bau verdingen, aber auch sie müssen nachweisen, eine eigenständige Firma mit eigenen Aufträgen zu sein. Oft sind auch die Ich-AGs nur eine Scheinkonstruktion. Manche Bauarbeitertrupps bestehen nur noch aus diesen Einzelfirmen, sie arbeiten aber in Wirklichkeit alle für ein einziges Unternehmen. JOE