: Ein Chance für Flüchtlinge in Niedersachsen
BLEIBERECHT Auf Druck der FDP will Niedersachsen Bleiberechtsregelung verlängern und gesondertes Aufenthaltsrecht für Jugendliche einführen, wenn sie Integrationsleistungen vorweisen können
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will jugendlichen Migranten ein gesondertes Aufenthaltsrecht gewähren. Bedingungen: „ein gewöhnlicher Aufenthalt von acht Jahren in Deutschland“ oder „ein erfolgreicher Schulbesuch von sechs Jahren Dauer“ plus „eine günstige Sozialprognose“. Außerdem ist er bereit, das Ende des Jahres auslaufende Bleiberecht für geduldete Migranten um ein Jahr zu verlängern. Von der Abschiebung soll nur verschont werden, wer in der Lage ist, „seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit eigenständig zu sichern oder sich in der Vergangenheit, wenn auch erfolglos, um Arbeit bemüht hat“.
So steht es in einem Brief, den er seinen CDU-Kollegen geschrieben hat. Das Papier, sagt Sprecher Klaus Engemann, diene den CDU-Vertretern als Gesprächsgrundlage für die im November tagende Innenministerkonferenz. Bisher hatte Schünemann eine Verlängerung des Bleiberechtes stets kategorisch abgelehnt, was wiederholt zu Scharmützeln mit dem liberalen Koalitionspartner führte. Jörg Bode, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, plädierte dafür, die jetzt gültige Regelung auf zwei Jahre auszudehnen, um übereilte Abschiebungen zu vermeiden, bis der Bundestag die Bleiberechtsbestimmungen neu formuliert. Bode begrüßte gestern den Sinneswandel Schünemanns und besteht seinerseits nicht mehr auf einer Fristverlängerung von 24 Monaten. Damit honoriere er eine Nachricht vom Berliner Koalitionspokertisch. Sie besagt, dass die CDU-Innenminister bereit sind, die alte FDP-Forderung nach einem Punktesystem für Einwanderer zu akzeptieren, das Migranten nach produktiven und unproduktiven Einwanderern sortiert und damit der Schünemann’schen Linie entspricht. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Grünen kritisierten die Vorschläge dann auch als „unzureichend“ und mahnten vor allem Sozialklauseln für „kranke, behinderte, alte und alleinerziehende Menschen“ an. MICHAEL QUASTHOFF