im auge behalten:
Der Bundestag trifft nicht genügend Vorkehrungen gegen Bestechung und muss nachbessern. Die deutsche Delegation des Europarats muss dem Antikorruptionsgremium (Greco) der Organisation bis spätestens Juni 2020 einen Bericht vorlegen, in dem sie aufzeigt, dass Greco-Empfehlungen im Kampf gegen Korruption im Parlament auch umgesetzt würden. Das Greco-Gremium rügte konkret, dass der Bundestag die Offenlegung von Unternehmensanteilen der Abgeordneten, die unterhalb einer Grenze von 25 Prozent der Stimmrechte lägen, ablehne. Neben Deutschland gibt es laut Greco unter anderem auch Nichteinhaltungsverfahren gegen Weißrussland, Ungarn, die Türkei, Frankreich, Irland und Österreich. (dpa)
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