leserInnenbriefe:
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Prozess muss eingestellt werden
„Nur bedingt glaubwürdig“,
taz nord vom 16. 7. 19
Da die Gutachterin am genannten Tatgeschehen nicht dabei war, kann sie auch gar nicht wissen, ob an der Geschichte was dran ist. Alles andere ist Spekulation, denn schließlich soll der genannte Täter auch von anderen Opfern in der Vergangenheit belastet worden sein, wie es in einer früheren taz-Ausgabe einst hieß. Auch wenn das Opfer selbst schon einmal in betrügerischer Absicht gehandelt haben soll, so kann sie dennoch die Wahrheit sagen, denn der Täter, der ja die Geschichte vielleicht im Gespräch herausgefunden hat, könnte aus diesem Grund versucht sein, sie auszunutzen. Ansonsten müsste das Gericht auch einfach sagen, dass Aussage gegen Aussage steht und somit der Prozess eingestellt werden muss. Andreas Giersberg, Hannover
Geht nicht auf solche Demos
„Jugendliche am Pranger“,
taz nord vom 16. 7. 19
Und die Moral von der Geschicht’: Geht nicht auf solche Demos. Sonst machen wir euch fertig. Egal, ob ihr etwas getan habt oder nicht. Und wenn ihr von der Polizei zusammengeschlagen werdet, beklagt euch nicht, verklagt sie nicht. Sonst verklagen wir euch. Jim Hawkins, taz.de
Bürgerliche Scheinmoral
„Jugendliche am Pranger“,
taz nord vom 16. 7. 19
Ich bin der Meinung, dass man sehr deutlich klarstellen muss, dass unter einer rot-grünen Regierung Repression genauso erfolgt wie unter einer schwarzen. Wahrscheinlich sogar wie unter einer schwarzbraunen. Die Grünen haben die besondere Fähigkeit, sich herauszumogeln aus der Verantwortung. Siehe auch Hambacher Forst, dessen Rodung sie mit der SPD beschlossen hatten. Hinterher riefen sie: „Haltet den Dieb!“ Nichts ist widerwärtiger als diese bürgerliche Scheinmoral. Rolf B., taz.de
Keine Kavaliersdelikte
„Jugendliche am Pranger“,
taz nord vom 16. 7. 19
Man sollte sich einfach mal ansehen, was da unter dem Deckmantel des Protestes abgegangen ist: Plünderungen, Wagen wurden in Brand gesetzt und Steine auf Menschen geworfen. Das alles schön aus der Masse heraus. Ich denke, da sind die Fahndungsmaßnahmen schon berechtigt. Es wurden keine Kavaliersdelikte verübt. Anne Klein, taz.de
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