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Archiv-Artikel

Gutachterstreit um Kreisfusion

Der Landkreis Göttingen hat ein Gutachten vorgestellt, wonach ein Zusammenschluss der Kreise Göttingen, Northeim und Osterode sowie der Stadt Göttingen nicht von vornherein als verfassungswidrig einzustufen ist. Vielmehr seien die Nachteile gegen die Vorteile genau abzuwägen, so Jura-Professor Hans-Michael Heinig. Zuvor war ein Gutachten des Landesinnenministeriums zu dem Ergebnis gelangt, dass die Fusion der drei Kreise verfassungswidrig sei. Ein so großer Landkreis wirke sich negativ auf die „bürgerschaftlich-demokratische Prägung kommunaler Selbstverwaltung“ aus. (dapd)