Transport- und Demo-Risiko

Landgericht Lüneburg erklärt Einkesselung von Castor-Demonstranten bei Minusgraden für zulässig

Gefährlich ist der Castor, risikoreich sein Transport. Das hat jetzt das Lüneburger Landgericht offiziell festgestellt – und dürfte damit so mancher AtomkraftgegnerIn aus der Seele gesprochen haben. Anders verhält es sich mit den Schlüssen, welche die RichterInnen daraus zogen. Weil „mit jeder Verzögerung des Transportes die Gefahr des Austretens radioaktiver Strahlung erhöht“ werde, widerspreche jede Demonstration, die den Transport eventuell verzögern könnte, „dem Interesse der Allgemeinheit“, urteilten sie. Und traten zum wiederholten Male einen Beschluss des Amtsgerichts Dannenberg in den Papierkorb. Das hatte die sieben Stunden andauernde Einkesselung von mehr als 700 Demonstranten im November 2002 in Laase für Unrecht erklärt – weil die Polizei nicht in der Lage gewesen sei, menschenwürdige Bedingungen für die Festgehaltenen zu gewährleisten. Der Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, Francis Althoff, kommentierte das Lüneburger Urteil: „Nicht nur beim Transport, auch bei der jahrelangen gerade einmal 70 Kilometer vom Landgericht entfernten oberirdischen Zwischenlagerung in Gorleben, geht eine permanente und erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit aus“. sim