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Archiv-Artikel

Illegale Subventionen auch in Bremen?

Nach Mutmaßung der Grünen ist es nicht nur bei dem in Bremerhaven geplanten Atlantic-Sail Hotel durch die Baukonzerne Zech und Grosse zu Subventionsbetrug gekommen. Gleiches könnte für das Zech-Hotel an der Galopprennbahn gelten

Bremen taz ■ Das Atlantic Hotel an der Galopprennbahn ist möglicherweise mit unzulässigen staatlichen Zuschüssen gebaut worden. Diesen Verdacht äußerte gestern der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Matthias Güldner. Die Hotelbetriebsgesellschaft sei seinerzeit zu Unrecht als „mittleres Unternehmen“ eingestuft worden – eine bindende Voraussetzung nach EU-Recht, um in den Genuss von millionenschweren Zuschüssen des Landes zu kommen.

Subventionsbetrug, und zwar nach gleichem Schema, wittert Güldner auch beim geplanten segelförmigen Atlantic Sail Hotel in Bremerhaven. Auch dort hätten die Betreiber – die Baukonzerne Zech und Justus Grosse – auf dem Papier ein „mittleres“ Unternehmen gegründet, um an noch mehr öffentliche Gelder zu kommen. Mit an die 800 Mitarbeitern sei Zech jedoch eindeutig ein Großunternehmen, so Güldner – und der ihm gewährte 4,4-Millionen-Euro-Zuschuss damit um 1,6 Millionen Euro zu hoch.

Seinen doppelten Verdacht sieht Güldner durch eine Auskunft des Wirtschaftsressorts gestützt. Das teilte mit, dass es die Frage, ob die Bremerhavener Hotel-Betriebsgesellschaft nun als großes, mittleres oder kleines Unternehmen einzustufen sei, bereits vor Jahren ausführlich geprüft habe – eben beim Bau des Hotels an der Bremer Galopprennbahn. Die „Akteurskonstellation“ sei damals exakt die gleiche gewesen, es habe „null Unterschied“ in der Konstruktion der Betriebsgesellschaft gegeben, bestätigte Ressortsprecher Thorsten Müller der taz: In beiden Fällen halten die fast 80-jährige Mutter von Bauunternehmer Kurt Zech sowie die Frau von Justus-Grosse-Miteigentümer Joachim Linnemann jeweils 38 Prozent der Anteile, Linnemann selbst und die Zech Hotel Holding GmbH je weitere 12 Prozent.

Unterschiedlich sind bloß die Schlüsse, die das CDU-geführte Wirtschaftsressort und die Grünen aus diesen Fakten ziehen. Es handele sich in beiden Fällen um „mittlere“ Unternehmen, weswegen die Zuschüsse daher „in beiden Fällen rechtmäßig“ seien, behauptet das Ressort. Das hätten im Fall des Hotels an der Galopprennbahn „zwei voneinander unabhängige renommierte Rechtsanwaltskanzleien“ gutachterlich bestätigt.

De facto, argumentiert dagegen Güldner, hätten in beiden Fällen die beiden großen Baukonzerne das Sagen. So habe sich Kurt Zech, der Chef des gleichnamigen Konzerns, von seiner Mutter eine selbst über deren Tod hinaus geltende Generalvollmacht ausstellen lassen. Auf der Gesellschafterversammlung der Hotel Betriebsgesellschaft Bremerhaven mbH sei Zech als Vertreter sowohl der Anteile seiner Mutter als auch der Zech Hotel Holding GmbH aufgetreten. Und der Antrag auf den Millionenzuschuss sei zusammen mit einem Anschreiben der Zechbau Holding GmbH beim Wirtschaftsressort eingegangen – unterschrieben von Kurt Zech.

„Es ist ganz offensichtlich, dass es sich um Unternehmen der Zech-Gruppe handelt“, resümiert Güldner. Die Hotelbauten seien daher als Projekte von Großunternehmen einzustufen. Diese dürften, der EU-Maßgabe zufolge, in Bremerhaven aber nur zu 18 Prozent, in Bremen überhaupt nicht gefördert werden. Bremen habe mithin „unerlaubte Beihilfen“ gezahlt. Infrage kämen weiter die Straftatbestände „Subventionsbetrug“ beziehungsweise „Beihilfe“ dazu durch die Behörde. Diese habe mit den Investoren schließlich „sehr eng zusammengearbeitet“. In den bereits seit 2003 laufenden Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit dem Groß-Umbau der Rennbahn spielt das Hotel nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher keine eigenständige Rolle.

Das Wirtschaftsressort wies die Vorwürfe Güldners gestern als „unhaltbar“ zurück. Die Grünen spielten ein „politisches Spiel auf dem Rücken der Bremerhavener“ und vergraulten Investoren, die man dringend benötige. Güldner habe bislang „keinen einzigen Beweis“ vorbringen können. Einer Überprüfung sehe man „gelassen“ entgegen, fügte Müller hinzu. Schließlich handele es sich etwa bei Herrn Zech und seiner Mutter eindeutig um „unterschiedliche Gesellschafter“. Anderes könne man nur behaupten, „wenn er ihre Hand führt und ihr alles vorschreibt“.

Eine Art „Generalvollmacht“ eben. Armin Simon