: Pju-pju-pju-pju? Rübe runter!
Die spinnen, die Islamisten: Jetzt murksen sie sogar schon süße Vögelchen ab
Tieftrauriges berichtete Arabien-Korrespondent Björn Blaschke kürzlich aus der südirakischen Provinzmetropole Basra: Gläubische Eiferer hätten dort aus Hass auf menschliche Regungen jeden Laden zerbombt und ausgeräuchert, in dem es CDs und Kassetten zu kaufen gegeben habe, und mittlerweile sei in ganz Basra keine Musik mehr drin.
In ganz Basra? Nein! Einige Unbeugsame hören nicht auf, den Islamisten Widerstand zu leisten und ihnen die Flötentöne beizubringen – die Singvögel, einheimische und durchreisende, die zur Erbitterung der Fundamentalisten darauf pfeifen, irgendwelche hinterwüstlerischen und widernatürlichen Aberglaubensregeln zu befolgen. Auch im Irak singen die Singvögel bis heute, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist.
Damit das anders wird, ist in diesen Tagen an einem unbekannten Ort im Irak ein Femegericht zusammengetreten, um einen Musterprozess gegen eine in die Fänge der Islamisten geratene Nachtigall zu führen. Der arabische Fernsehsender al-Dschasira hat eine Videoaufzeichnung der Gerichtsverhandlung und der Vollstreckung des Urteils ausgestrahlt. Bis jetzt hat sich noch kein abendländischer Fernsehsender dazu entschließen können, seinen Zuschauern diese schockierenden Szenen zuzumuten.
Was gibt es da zu sehen und zu hören? Fünf vermummte Schergen im Schneidersitz vor einem Vogelkäfig, in dem eine Nachtigall vor sich hin singt: „Kjak kjak kjak kjak! Tschuck-tschuck-tschuck! Pju-pju-pju-pju ürr ürr üh üh üh üh düh-düh-düh! Teck-teck-teck-teck!“ Weniger gut ist zu verstehen, was die Schergen brabbeln, denen beim Sprechen ihre kolossalen Bärte und die engen, tief über den Kopf gezogenen Damenstrumpfhosen im Wege sind. Nach Ansicht vertrauenswürdiger Dolmetscher äußern sich die vermummten Herren missgünstig über die Gesangskunst der angeklagten Nachtigall und werfen ihr vor, dass jeder Laut, den sie hervorbringe, einem Dolchstoß in die Herzen der Märtyrer gleichkomme. „Hüit hüit hüit“, erwidert die Nachtigall. „Tack tack tack! Djet djet! Düh-düh-düh trrrr zicka-zicka-zicka-zideliwitt, zideliwitt! Schnrrrlps!“
Ob ihr klar sei, wird die Angeklagte gefragt, dass der Koran nicht allein den Menschen, sondern auch den Tieren das Spielen im Hausflur strengstens untersagt habe? Und dass dieses Verbot sich auf alle Kundgebungen der Lebensfreude erstrecke? Mit Ausnahme des Freudentaumels, in den rechtgläubige Psychopathen geraten dürften, wenn sie wieder einmal ein Blutbad angerichtet haben? Und dass der Prophet Mohammed nicht einmal der niedersten Kreatur auch nur das Schwarze unter den Fingernägeln gegönnt habe und eine Kehle niemals nicht zum Singen, sondern allenfalls zum Durchgeschnittenwerden?
„Tiwutitiwu teck-teck-teck tack-tack karr karr! Hüit hüit hüit tschuck-tschuketi-tschucketi tschäh!“ Das ist das Plädoyer der Nachtigall, in eigener Sache. Der Aufforderung, gefälligst den Schnabel zu halten, kommt die Angeklagte nicht nach und wird wegen Missachtung des Gerichts von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Nach kurzer Beratung verkünden die Richter das Höchsturteil, das sofort vollstreckt wird: Einer der Schergen schnappt sich die Nachtigall und reißt ihr mit einer Kombizange die Zunge heraus. Dann wird das Vögelchen von den grölenden Femerichtern, die den Vorwurf der Ämterhäufung nicht zu scheuen scheinen und sich gern auch als Henker betätigen, gerupft und geköpft und zerstampft. Zur höheren Ehre Allahs und im Dienste der Völkerfreundschaft: Der Irak und das Neandertal sind wieder um ein paar tausend Kilometer näher zusammengerückt. GERHARD HENSCHEL