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: Sturmgeschützte Ladehemmung

Falls Sie’s noch nicht wissen bzw. schon wieder vergessen haben: Springer will die ProSiebenSat.1-Senderfamilie kaufen. Ob die Demokratie darob tatsächlich ins Schwanken gerät, eine passable Antwort darauf könnte man ja vom einstigen Sturmgeschütz derselben dann ja doch irgendwie mal erwarten. Aber der Spiegel ist in dieser Angelegenheit – hm: kurz davor, blind zu werden?

Im Januar hatte das Magazin als Erstes von den Springer-Plänen berichtet. Und übt sich seitdem in höflicher Zurückhaltung: Der Beitrag nach Verkündung des Deals („Riesensprung für Springer“) war handzahm, im Spiegel-Gespräch vergangene Woche durfte Springer-Chef Mathias Döpfner Sorgen um mediale Übermacht zerstreuen („Wir sind anders“).

Der aktuelle Spiegel immerhin versucht zu punkten: „Saban-Berater bei der KEK“ überschreibt er seinen Kurzbericht über den Rechtsanwalt Christoph Wagner. Der berät Haim Saban seit der Kirch-Pleite, seine Kanzlei ist auch für Springer tätig. Und Wagner ist Ersatzmitglied in der Konzentrationsbehörde KEK, die über den Springer-Saban-Deal mitzuentscheiden hat.

Ganz neu ist das allerdings nicht: Als die KEK vor knapp zwei Wochen zum Pressegespräch lud, war die Causa Wagner natürlich Thema: „Der muss draußen bleiben und ist auch draußen“, hieß es sinngemäß, und KEK-Chef Dieter Dörr machte klar, dass Wagner auch im Vorfeld keine Möglichkeiten hatte, auf das Expertengremium einzuwirken.

„In dieser Großkanzlei arbeitet auch ein Rechtsanwalt namens Christoph Wagner, seines Zeichens ein viel gefragter Referent auf allerlei Medienkongressen. Der noch relativ junge Mann hat lange Zeit gehabt, seine Kontakte in der Szene breit auszubauen.

Vom Mitarbeiter der Berlin-Brandenburgischen Medienanstalt über Tätigkeiten im Europaparlament ist er mittlerweile nicht nur in die internationale Kanzlei aufgestiegen, sondern er ist auch seit einem Jahr Ersatzmitglied in der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). (…) Und hier wird die Sache pikant.“ – Oh, hoppla, Verzeihung. Da ist was durcheinander geraten. Der letzte Absatz ist gar nicht aus dem Spiegel, sondern hat sich hier frecherweise eingeschlichen, aus der taz vom 23. 10. 2003. T’schuldigung. STG