Aufsichtsrat stützt Nonnenmacher

NORDBANK Freshfields-Anwälte haben keine Pflichtverstöße des Vorstandschefs festgestellt

Der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank, Hilmar Kopper, hat den Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher ein weiteres Mal ausdrücklich in Schutz genommen. Die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die seit April die Geschäfte der Bank durchleuchtet, habe keine Pflichtverstöße Nonnenmachers festgestellt.

Er habe die Kanzlei gebeten, den Aufsichtsrat vor Abschluss der Untersuchung darüber zu informieren, ob Nonnenmacher sich etwas habe zu schulden kommen lassen, teilte Kopper am Dienstag mit. Der Aufsichtsrat habe es für geboten gehalten, „die kolportierten Zweifel an der korrekten Geschäftsführung des Vorstandsvorsitzenden auszuräumen“.

Im Einzelnen hätten die Anwälte festgestellt, dass Nonnenmacher an zwei umstrittenen Entscheidungen nicht beteiligt war: An der rechtlich nicht zwingend gebotenen Überweisung von 45 Millionen Dollar an die Investmentbank Goldman Sachs und an dem Geschäft Omega 52, wegen dem die Nordbank gut 180 Millionen Euro abschreiben musste. Mit seiner Zustimmung zu dem ebenfalls umstrittenen Geschäft Omega 55 habe Nonnenmacher nicht gegen seine Amtspflichten verstoßen.

Das Geschäft Omega 52 aus dem Sommer 2007 hatte die Bank fälschlicherweise als Kredit- und nicht als Kreditersatzgeschäft ausgewiesen – und damit der Finanzaufsicht Bafin entzogen. Die Verlängerung des Geschäfts 2008 hat Nonnenmacher nach Angaben der Bank mit seinem Kürzel nur zur Kenntnis genommen. GERNOT KNÖDLER