Keine Extrawurst für Nordbank-Geldgeber

FINANZKRISE Gericht: Landesinstitut muss trotz Milliardenverlusts versprochene Zinsen nicht auszahlen

Die HSH Nordbank muss die „Gewinnbeteiligung“, die sie ihren stillen Gesellschaftern 2008 trotz eines Milliardenverlusts versprochen hatte, nicht auszahlen. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in letzter Instanz entschied, war eine Gewinnbeteiligung trotz Verlusts in den entsprechenden Verträgen nicht vorgesehen. Eine Änderung hätte schriftlich festgehalten und ins Unternehmensregister eingetragen werden müssen.

Die Auszahlung von 64 Millionen Euro an 100 stille Gesellschafter der Nordbank war einer der Aufreger im Krisenjahr 2009. Die Bank, die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein mit vielen Milliarden Euro gerettet wurde, wollte ihre institutionellen Anleger nicht verprellen und ihre Reputation nicht gefährden. Der Vorstand sah die Gefahr, dass diese Anleger Einlagen in Milliardenhöhe abziehen könnten.

Dabei musste den Anlegern wie etwa Sparkassen und Lebensversicherungen das Risiko klar gewesen sein, das sie mit der stillen Teilhaberschaft eingingen. Eine Ausschüttung an die Teilhaber war dabei nur vorgesehen, wenn die Bank einen Überschuss erwirtschaftete – ein Risiko, das sich Investoren mit einer saftigen Rendite bezahlen lassen.

Die HSH Nordbank hatte zunächst versprochen, die 64 Millionen Euro dennoch auszuzahlen. Dann schritt allerdings die EU-Kommission ein. Unter Verweis auf das Wettbewerbsrecht signalisierte sie, dass sie der Ausschüttung nicht zustimmen wolle. Die Bank ruderte zurück. Sieben Sparkassen und Versicherungsunternehmen klagten daraufhin.

Gerichte in Hamburg und Schleswig-Holstein hatten den Fall unterschiedlich beurteilt. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht etwa hatte argumentiert, dass es sich bei der Zahlungszusage nicht um eine Schenkung gehandelt habe, sondern um eine Leistung, mit der sie ein wirtschaftliches Interesse verfolgt habe. Sie könne ihr Versprechen also nicht zurücknehmen.  KNÖ